Fachanwalt für Strafrecht
Den Fachanwalt für Strafrecht gibt es seit 1995.
Besondere Kenntnisse muss der Fachanwalt für Strafrecht auf dem Gebiet Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften nachweisen. Hierzu gehört sowohl das materielle Strafrecht, das Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht einschließt, als auch das Strafverfahrensrecht mit Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.
Da der Fachanwalt für Strafrecht auch besondere praktische Erfahrungen erworben haben muss, ist ein Nachweis erforderlich, dass der Bewerber 60 Fälle bearbeitet hat, bei denen er an mindestens 40 Hauptverhandlungstagen vor einem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht teilgenommen hat.
Allgemeines zum Strafrecht
Das Strafrecht als eigenständiger Bestandteil des öffentlichen Rechts ist nicht der öffentlichen Verwaltung, sondern der Strafgerichtsbarkeit zugeordnet und gliedert sich in zwei Hauptzweige. Während das formelle Strafrecht vor allem Strafverfahrensrecht ist, handelt es sich beim materiellen Strafrecht um das Kernstrafrecht, das im Strafgesetzbuch und in zahlreichen nebengesetzlichen Bestimmungen geregelt ist.
Hauptziel des Strafrechts
Das Strafrecht befasst sich mit der Verletzung von geschützten Rechtsgütern, wobei diese nur dann mit Strafe bedroht werden soll, wenn die Möglichkeiten des Zivil- und Verwaltungsrechts nicht ausreichen, um einen Rechtsgüterschutz herbeizuführen.
Hauptziel des Strafrechts ist es, den Rechtsfrieden aufrechtzuerhalten, wobei der gesetzgeberische Einsatz des Strafrechts aufgrund des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips immer nur letztes Mittel sein sollte.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 25.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.