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Fachanwalt für Strafrecht Fachanwälte für Strafrecht in Mecklenburg-Vorpommern
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Wer sind die Fachanwälte für Strafrecht in Mecklenburg-Vorpommern?
Ein Fachanwalt für Strafrecht ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufbezeichnung den Titel Fachanwalt für Strafrecht führen darf. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung ,Fachanwalt für Strafrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht muss er innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragsstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen können über dem betreffenden Rechtsgebiet " Strafrecht " über theoretische und praktische Erfahrungen zu verfügen. Als Nachweis der theoretischen Kenntnisse werden in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden Kurs, mindestens drei bestandene Leistungskontrollen und in Ausnahmenfällen ein mündliche Prüfung gefordert .Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet in diesem Fall das (Strafrecht:120 Fälle in drei Jahren nötig).Danach muss sich der Fachanwalt für Strafrecht jährlich auf dem Gebiet fortbilden.
Das Ziel der Fachanwälte für Strafrecht in Mecklenburg-Vorpommern
Beratung und Vertretung in allen Fragen von strafrechtlicher Relevanz.
Dies umfassen alle bereiche des materiellen Strafrechts ,Jugendstrafrecht, Körperverletzung
und Tötungsdelikte,Betäubungsmittelstrafrecht,Vermögensdelikte,Internetstrafrecht,Verkehrsstrafrecht, Milieustrafrecht.
Warum Fachanwälte für Strafrecht in Mecklenburg-Vorpommern?
In dem heutigen Paragraphendschungel fällt schon gestandenen Juristen schwer sich zurecht zu finden, deshalb sollte man auf jeden Fall den fachlichen Rat eines Fachanwaltes für Strafrecht einholen.
Was können Fachanwälte für Strafrecht in Mecklenburg-Vorpommern?
Der Fachanwalt für Strafrecht ist auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts tätig.
Dazu zählt zum Beispiel die Beratung und Verteidigung in Fällen des Fahrens unter Alkoholeinfluss ebenso wie bei Rauschgiftdelikten, im Wirtschaftsstrafrecht und bei Kapitaldelikten (Mord und Totschlag), u v m. Natürlich bearbeiten wir für Sie auch Bußgeldsachen (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung) und verteidigen im allgemeinen Strafrecht und im Jugendstrafrecht. Eine Vertretung ist auch möglich, wenn Sie selbst das Opfer einer Straftat (zum Beispiel bei Anlagebetrug, Körperverletzung oder Vergewaltigung) geworden sind.
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